Hausarbeit: Hinweise
Ergänzungen zur Verständlichkeit:
„Die Vorgaben der jeweils geltenden technischen Anweisungen sind gewahrt.“
Darunter fallen auch die technischen Anleitungen.
B sieht vor diesem Hintergrund keine Hindernisse, den Bebauungsplan nach ordnungsgemäßer
Bekanntmachung zu beschließen.Im diesem letzten Satz des Sachverhalts reflektiert B das Verhalten der Gemeinde, ein „weiterer“ Beschluss ist nicht gemeint.